Wichtige Fragen und Antworten
1. Muss das Gepäck selbst am Zielflughafen abgeholt werden?
Sie müssen Ihr Gepäck am Zielflughafen selber abholen, können aber einen Verwandten/Bekannten, oder eine Spedition mit der Abholung beauftragen. Bitte denken Sie hier an entsprechende Vollmachten, die zur Abholung berechtigen.
Wir bieten als eine zusätzliche Dienstleistung die Abfertigung (Zollabfertigung bei Drittländern) und die Zustellung an den gewünschten Ort im Ausland an. Die Kosten hierfür müssen wir Ihnen einzeln anbieten, da diese von Land zu Land sehr unterschiedlich sind.
2. Kommt mein Übergepäck auch am Gepäckband an?
Nein, Ihr Übergepäck kommt im Frachtbereich an, der an allen Flughäfen mit „Cargo“ ausgeschildert ist. Mit dem Erhalt eines Luftfrachtbriefes, bzw. der Luftfrachtbriefnummer können Sie Ihrer Sendung im Internet verfolgen und diese am Empfangsflughafen übernehmen.
3. Befindet sich mein Übergepäck im gleichen Flugzeug wie ich?
Der Transport mit dem gleichen Flugzeug kann möglich sein, wird aber in der Regel nicht zutreffen.
4. Wie lange ist mein Übergepäck unterwegs?
Ihr Frachtgut benötigt in Europa ca. 2-3 Tage und darüber hinaus (weltweit) ca. 3-6 Tage.
5. Entstehen am Zielflughafen Kosten?
Wenn das Brutto/Volumengewicht korrekt berechnet wurde, entstehen am Empfangsflughafen keine weiteren Kosten.
6. Wie wird das Gesamtgewicht berechnet?
Das Gesamtgewicht berechnet sich aus dem Inhalt und der Verpackung, bzw. Koffer. Sollte das Volumengewicht der Sendung (Länge x Breite x Höhe / 6000) höher sein als das Bruttogewicht, so wird das Volumengewicht zur Berechnung herangezogen.
7. Ist mein Gepäck versichert?
Ihr Frachtgut ist automatisch mit 20 US $/kg versichert. Eine Versicherung über diese Wertgrenze hinaus bieten wir an, diese beträgt europaweit 0,6 ‰ vom Warenwert,
weltweit 0,8 ‰.
8. Werden am Zielflughafen Einfuhrabgaben erhoben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer)?
Sollten Sie lediglich am Empfangsort Urlaub machen, so müssen Sie keine Einfuhrabgaben leisten, sofern die eingeführten Waren nicht die Wertgrenzen dieses Landes überschreiten. Bei gewerblichen Waren ist es notwendig eine Zollabwicklung durchzuführen. Sie können die Abwicklung selbst vornehmen, oder die Zollabfertigung durch einen lokalen Spediteur durchführen lassen.
9. Wie verpacke ich meine Waren und beschrifte diese?
Die Waren sollten so gut verpackt sein, dass kleinere Stürze von der Verpackung und nicht vom Inhalt absorbiert werden. Sofern Sie schon einmal geflogen sind, haben Sie sicherlich bemerkt, dass an Flughäfen allgemein das Reisegepäck oft bewegt wird und daher kleinere Rempeleien nicht vermieden werden können. Somit sollte auf eine sichere und nässeabweisende Verpackung geachtet werden. Eine spezielle Luftfrachtverpackung ist aber nicht vorgeschrieben.
Jeder einzelne Karton muss mit dem Absender und dem Empfänger der Ware beschriftet sein.
10. Was ist für den Luftversand nicht geeignet?
Sie werden sich wundern, dass viele gebräuchliche Dinge nicht per Flugzeug transportiert werden dürfen. Auf keine Fall dürfen Sie Gefahrgut mitführen, z. B. Explosivstoffe, chemische Stoffe, wie Farben, Lacke oder Lösungsmittel, Batterien, Treibstoffe, Gase, ätzende Stoffe, Parfüm, Munition und Waffen, Druckbehälter und natürlich auch keine radioaktiven Stoffe oder Gase.
Selbstverständlich dürfen auch keine lebenden Tiere verschickt werden.
Bei Versand müssen Sie eine Erklärung unterschreiben, dass Sie solche Stoffe nicht verschicken. Falsche Inhaltsangaben gefährden die Luftfahrt und können strafrechtlich belangt werden.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie für Schäden, die durch Gefahrgut in Ihrem Gepäck entstanden sind, haftbar gemacht werden.
11. Welche Papiere benötige ich für den Versand?
Für den privaten Versand/Empfang benötigen Sie lediglich eine Liste mit den versandten Waren (Inhaltsaufstellung/je Koffer/Karton). Bei gewerblichen Waren oder Waren mit einem höheren Warenwert verlangen verschiedene Länder zusätzliche Dokumente.